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   BVerwG, 20.12.2001 - 1 B 280.01   

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https://dejure.org/2001,8676
BVerwG, 20.12.2001 - 1 B 280.01 (https://dejure.org/2001,8676)
BVerwG, Entscheidung vom 20.12.2001 - 1 B 280.01 (https://dejure.org/2001,8676)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Dezember 2001 - 1 B 280.01 (https://dejure.org/2001,8676)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines Abschiebungshindernisses nach dem Ausländergesetz bei nichtstaatlicher Verfolgung - Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention bei Drohen politischer Verfolgung nach Abschiebung - Begriff der allgemeinen Gefahr bei Prognose über die politische ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.05.2000 - 9 C 34.99

    Abschiebungsverbot aus Europäischer Menschenrechtskonvention; Religionsfreiheit

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2001 - 1 B 280.01
    Die Beschwerde führt selbst aus, dass die Frage in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - auch in Ansehung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) - geklärt ist (vgl. BVerwGE 104, 265; 105, 187; 111, 223 ).
  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 38.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung bei Art. 3 EMRK -

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2001 - 1 B 280.01
    Die Beschwerde führt selbst aus, dass die Frage in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - auch in Ansehung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) - geklärt ist (vgl. BVerwGE 104, 265; 105, 187; 111, 223 ).
  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2001 - 1 B 280.01
    Angesichts der Tatsache, dass Angehörige der Volksgruppe der Ashkali aus dem Kosovo - wie oben bereits erwähnt - aufgrund einer ausländerrechtlichen Erlasslage, die einer Anordnung nach § 54 AuslG vergleichbar ist, derzeit tatsächlich nicht abgeschoben werden, käme eine verfassungskonforme Anwendung von § 53 Abs. 6 AuslG bereits aus Rechtsgründen nicht in Betracht (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 12. Juli 2001 - BVerwG 1 C 2.01 - DVBl 2001, 1531).
  • BVerwG, 02.09.1997 - 9 C 40.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung nach Art. 3 EMRK;

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2001 - 1 B 280.01
    Die Beschwerde führt selbst aus, dass die Frage in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - auch in Ansehung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) - geklärt ist (vgl. BVerwGE 104, 265; 105, 187; 111, 223 ).
  • BVerwG, 18.12.2006 - 1 B 53.06

    Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, Darlegungserfordernis,

    6 2. Die Beschwerde zeigt zunächst schon nicht auf, dass und aus welchen Gründen die von ihr aufgeworfene Frage zur Auslegung von § 60 Abs. 5 AufenthG aus Anlass des Falles des Klägers einer erneuten Prüfung in einem Revisionsverfahren bedarf (vgl. zur Auslegung und Anwendung von Art. 3 EMRK als Abschiebungshindernis i.V.m. § 53 Abs. 4 AuslG bzw. als Abschiebungsverbot i.V.m. § 60 Abs. 5 AufenthG zuletzt etwa Urteil vom 7. Dezember 2004 BVerwG 1 C 14.04 BVerwGE 122, 271 ; Beschluss vom 3. Dezember 2004 BVerwG 1 B 52.04 Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 83; Beschluss vom 20. Dezember 2001 BVerwG 1 B 280.01 Buchholz 140 Art. 3 EMRK Nr. 12; Urteil vom 20. Februar 2001 BVerwG 9 C 20.00 BVerwGE 114, 16 und Beschluss vom 27. April 2000 BVerwG 9 B 153.00 Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 35).
  • OVG Sachsen, 20.02.2003 - 1 B 380/01

    Baugenehmigungsgebühren, Verwaltungsgebühren, Rohbaukosten, Rechtsverordnung,

    Mit Beschluss vom 29.5.2001 - 1 B 280/01 - hat der Senat die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakte des Verwaltungsgerichts (1 Band), die Verwaltungsvorgänge der Beklagten (2 Heftungen einschließlich nachgereichter Bauvorlagen), die Widerspruchsbehörde des Regierungspräsidiums Leipzig (1 Heft) sowie auf die Senatsakten 1 B 280/01 und 1 B 380/01 Bezug genommen.

  • VG Saarlouis, 24.11.2006 - 5 K 97/05

    Asylverfahren eines staatenlosen Palästinensers aus der Westbank

    Allerdings statuiert das Element der "Konkretheit" der Gefahr für "diesen" Ausländer das zusätzliche Erfordernis einer einzelfallbezogenen, individuell bestimmten und erheblichen Gefährdungssituation (BVerfG, Beschluss vom 24.06.2003 - 2 BvR 685/03 -, EuGRZ 2003, 518 = EzAR 050 Nr. 8 = DVBl. 2003, 1262; BVerwG, Urteil vom 29.03.1996 - 9 C 116.95 -, DVBl. 1996, 1257; Beschlüsse vom 18.07.2001 - 1 B 71.01 -, Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 46 und vom 20.12.2001 1 B 280.01 -, Buchholz 140 Art. 3 EMRK Nr. 12 ).
  • VG Oldenburg, 27.01.2004 - 12 A 606/03

    Asylverfahren von Roma und Ashkali aus Serbien und Montenegro

    (BVerwG, Urteil vom 2. September 1997 - 9 C 40.96 -, BVerwGE 105, 187, 191; BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2001 - 1 B 280.01-, Buchholz 140 Art. 3 EMRK Nr. 12).
  • VG Regensburg, 17.01.2005 - RO 3 K 04.30596

    Irak, Desertion, nichtstaatliche Verfolgung, Blutrache, Familienangehörige,

    Auch nach Auffassung des EGMR kommt bei einer nichtstaatlichen Verfolgung eine Verletzung des Art. 3 EGMR erst in Betracht, wenn dem betreffenden Ausländer eine Abschiebung tatsächlich droht, d.h., wenn er unter Berücksichtigung des gesamten innerstaatlichen Schutzes der §§ 53 ff. AuslG (jetzt § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG) keinen Schutz vor Abschiebung genießt ( so BVerwG vom 20.12.2001 Az.: 1 B 280/01).
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